Förderung von Balkonkraftwerken in Sachsen

Angesichts steigender Stromkosten interessieren sich viele Menschen für eine Mini-Photovoltaik-Anlage auf ihrem Balkon. Diese Solarkraftwerke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Um die Anschaffung von Balkonkraftwerken noch einfacher zu machen, startet Sachsen ein Förderprogramm, das sich an den Kosten beteiligt. Das Land fördert die Anschaffung der Balkonkraftwerke mit Geld.

Das Interesse daran ist groß, denn so können Mieterinnen und Mieter erneuerbare Energien nutzen, was gut für die Umwelt ist.
Die sächsische Staatsregierung hat für diese Anlagen insgesamt 6,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ab Ende August kann jeder in Sachsen ganz einfach online einen Antrag für 300 Euro pro Haushalt stellen.
Das Angebot gilt für Solaranlagen, die ab dem 22. Juni 2023 gekauft werden. Die Regierung will es den Menschen leicht machen, saubere Energie zu nutzen und unserem Planeten zu helfen.

Jetzt ist die Zeit für Balkonkraftwerk

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FAQs (Häufig gestellte Fragen)

Welche Vorteile bietet das Förderprogramm?

Das Förderprogramm ist darauf ausgelegt, Einzelpersonen zu motivieren, ihren Weg mit Photovoltaik zu beginnen. Es unterstützt die Bewohner des Freistaates Sachsen beim Erwerb von steckbaren Solarsystemen. Diese Systeme ermöglichen es den Nutzern, einen Teil ihres Energiebedarfs unabhängig von erneuerbaren Quellen zu decken, indem sie Sonnenlicht in Strom umwandeln. Ein fester Zuschuss von 300 Euro wird gewährt. Dieses Programm kann als ein finanzielles Unterstützungsprogramm betrachtet werden, das dazu beiträgt, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.

Wie kann ich den Festzuschuss erhalten?

Ab dem 29. August ist es möglich, Anträge ausschließlich in digitaler Form auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Diese Fördermöglichkeit betrifft Stecker-Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 22. Juni 2023 erworben oder bestellt wurden.

Welche Personengruppen erhalten Fördermittel?

Die Förderung richtet sich gezielt an folgende Zielgruppen:

  •     Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben,
  •     Mieter von Wohngebäuden in Sachsen oder
  •     Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern) in Sachsen.

Unternehmen, Gemeinden, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften und andere juristische Personen sind von dieser Fördermöglichkeit ausgeschlossen. Die Fokus liegt hierbei insbesondere auf Photovoltaik-Anlagen, die auf Balkonen installiert sind, also Balkonsolaranlagen. Durch diese Form der dezentralen Energieerzeugung aus Sonnenlicht wird die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Dieses Vorhaben wird im Kontext der Photovoltaik Förderung umgesetzt, um die Integration von Photovoltaik-Anlagen in privaten Wohnbereichen zu unterstützen.

Für welche Ausrüstungen wird die Förderung gewährt?

Die Unterstützung bezieht sich auf Photovoltaik-Balkonkraftwerken, also aufsteckbare, netzverbundene Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt Spitzenleistung bis zu einer maximalen Leistung des Wechselrichters von 600 Watt. Auch Zubehör zur dauerhaften Befestigung oder Installation ist förderfähig.

Gilt die Subvention auch für Mieter?

Natürlich können auch Mieter von der Subvention profitieren. Das bedeutet, wenn du als Mieter in einem Gebäude in Sachsen lebst und dich für ein Balkonkraftwerk entscheidest, können Sie ebenfalls Balkonkraftwerk förderung erhalten. Das heißt, auch wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie von der Solarenergie profitieren. Denken Sie nur daran, den Eigentümer oder die Hausverwaltung zu kontaktieren, bevor Sie die Solaranlage installieren.